Bau- und Architektenrecht

Baurecht, Architektenrecht und
Bauträgerrecht

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Baumaßnahmen sind regelmässig außerordentlich kostenintensiv. Für Auftraggeber und Auftragnehmer ist es daher zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken wichtig, den jeweiligen Leistungsumfang klar und eindeutig zu definieren und rechtssicher zu vereinbaren.

Zu beachten sind also besonders:

  • das Leistungsverzeichnis
  • allgemeine und spezielle Vertragsklauseln
  • Abnahme
  • Zahlungsvereinbarungen
  • Gewährleistungssicherheiten
  • Vertragserfüllungssicherheiten
  • Bauhandwerkersicherheiten

Die erforderliche Unterstützung im Bau-, Architekten- und Bauträgerrecht bieten wir Ihnen gerne an.

Baurecht

Das private Baurecht behandelt die Rechte zwischen Bauherrn und Bauunternehmer.

Die wesentlichen rechtlichen Fragen ergeben sich aus dem Bauvertrag mit der Festlegung der vertraglichen Leistungen, der Gewährung von Sicherheiten und aus möglichen Mängeln.

Zu klären sind insoweit häufig

  • Leistungsumfang
  • Gewährleistungsrechte
  • Sicherheiten im Bauvertrag
  • Rechte bei Bauzeitenverlängerungen
  • Insolvenz von Bauherrn oder Bauunternehmer

Auf Grund der Komplexität eines Bauvorhabens können sich auch zahlreiche weitere Frage ergeben. Bei deren Lösung unterstützen wir Sie gerne.

Architektenrecht

Architekten haben einen erheblich größeren Aufgabenbereich, als dies dem Laien üblicherweise bewusst ist:

Ein Architekt ist nicht nur für die Planung und Beaufsichtigung einer Baumaßnahme verantwortlich. Er hat auch die finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn im Rahmen der Bausummen zu berücksichtigen, zu möglichen Fördermitteln zu beraten und auch Rechtsvorschriften, z. B. hinsichtlich nachbarrechtlicher Regelungen zu beachten. Natürlich kann er diese Aufgaben nur in Grundzügen erfüllen. Dennoch ergibt sich hieraus ein erheblicher Haftungsumfang.

Hier ist es im Interesse des Bauherrn und des Architekten erforderlich, klare vertragliche Vereinbarungen über den Leistungsumfang des Architekten zu finden. Nur so können umfangreiche Haftungen des Architekten und Enttäuschungen des Bauherrn vermieden werden.

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Regelungen über den Bauvertrag auch für den Architektenvertrag. Auf Grund des erheblich größeren Leistungsumfanges sind jedoch auch erheblich mehr Aspekte zu berücksichtigen.

Hierzu gehören:

  • Baukostengrenzen
  • Beratungspflichten zu Grundzügen der
    • Förderungsmöglichkeiten
    • Nachbarrechts
    • Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens
    • etc.
  • Architektenhonorar
  • vereinbarte Leistungspflichten
  • mögliche Überwachung der Gewährleistungspflichten

Der unübersichtliche Umfang der Aufgaben eines Architekten führt zur Notwendigkeit einer genauen Betrachtung, welcher Leistungsumfang im jeweiligen Einzelfall zu erbringen ist und wie dies auch angemessen zu vergüten ist.

Bauträgerrecht

Bauträgerrecht kommt zur Anwendung, wenn mit dem Bauherrn ein Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes und den gleichzeitigen Kauf eines Grundstückes geschlossen wird. Der klassische Fall ist der Kauf einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung.

Neben den üblichen baurechtlichen Regelungen sind hier auch die Regelungen des
 

  • Grundstückskaufrechts,
  • der Makler- und Bauträgerverordnung und des
  • Wohnungseigentumsrechts

zu beachten.

Das Bauträgerrecht ist im Bereich des Baurechts das wohl anspruchsvollste Rechtsgebiet. Auf Grund der üblicherweise hohen Kosten ist das wirtschaftliche Risiko besonders hoch.

Besonders problematisch sind erfahrungsgemäß
 

  • Zahlungspläne
  • Abnahmeregelungen
  • Insolvenzen des Bauträgers

Auf Grund langjähriger Erfahrungen in diesem Bereich bieten wir Ihnen hier gerne eine umfassende Beratung an.

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